Nutzungsbedingungen

Präambel

Die cloudSME UG, Kammerstr. 36, 47057 Duisburg (im Folgenden als „cloudSME“ bezeichnet) stellt bedarfsorientierte Cloudinfrastruktur, Plattformen und Portale bereit.

cloudSME betreibt eine Multi-Cloud-Umgebung, die mit verschiedenen Cloudanbieter verbunden ist, um Ressourcen automatisch und bedarfsgerecht zu skalieren. Rechenressourcen werden durch Cloudprovider und Hochleistungsrechner gestellt, um Simulationen, Fertigung und Engineering zu ermöglichen. cloudSME bietet das Framework, um Anwendungen in einer Cloud-Umgebung einsatzbereit zur Verfügung zu stellen.

cloudSME hat sich der Thematik der Datensouveränität verschrieben und setzt diese Leitkonzepte nach bestem Wissen und Gewissen um. Bei der Verwendung der Systeme werden nur die Daten an andere Nutzer ausgeleitet, die vom Nutzer auch freigegeben werden (Daten von Nutzer für Nutzer). Eine Manipulation der Daten ist aufgrund der eingesetzten technischen Prämissen seitens cloudSME nicht möglich. Die informationelle Selbstbestimmung ist cloudSME ein wichtiges Anliegen.

Das aus diesem Verständnis entstandene digitale Ökosystem emGORA workspace (im Folgenden als „ews“ bezeichnet), das unter https://www.emgora.eu/ abrufbar ist, zielt darauf ab, den Zugang zu fortschrittlichen Informations- und Kommunikationstechnologie Lösungen zu demokratisieren und die digitale und wirtschaftliche Stärke des Klein- und Mittelstandes nachhaltig aufzubauen. ews ist daher als eine zentrale B2B-Ausführungs- und Kollaborationsplattform für die standortunabhängige und ressourcenschonende Fertigung und das Engineering von Produktions- und Fertigungssoftware zu verstehen. ews ist dadurch geprägt, dass Knowhow, Angebote und Dienste (im Folgenden als „Services“ bezeichnet) von workspace Providern (Anbietern) (im Folgenden als „Provider“ bezeichnet) hierauf positioniert werden, um diese einer breiten Massen von potenziellen Nutzern (im Folgenden als „User“ bezeichnet) auf einem digitalen Marktplatz zur Verfügung zu stellen. cloudSME vermittelt mit ews auf Basis der nativen Beschreibungen, Inhalte bzw. Funktionen der von den Providern positionierten Services und hat daher keinen direkten Einfluss auf die Provider Services. Die cloudSME entwickelt und stellt auch eigene Services her, auf die cloudSME direkten Einfluss hat.

Die so zur Verfügung gestellten Anwendungen (im Folgenden als „App“ bezeichnet) können miteinander verglichen, getestet und anschließend entgeltlich bedarfsorientiert bezogen werden kann.

Der digitale Marktplatz stellt auch eine Trainingsumgebung zur Verfügung. Provider können ergänzende Hilfestellungen, Videokurse, Präsentationen oder praktische Beispiele als Bildungsmaterial (im Folgenden als „Course“ bezeichnet) zur Verfügung stellen, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der User auf- und auszubauen sowie weiterzuentwickeln.

Der digitale Marktplatz stellt auch eine Beratungsumgebung zur Verfügung. Provider können Onlineberatungsangebote (im Folgenden als „Consultancy“ bezeichnet) bereitstellen.

§ 1 Geltungsbereich / Änderungsvorbehalt

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Portals ews durch cloudSME, auf dem Provider Services an User zur Verwendung gegen Entgelt auf den cloudbasierten Rechenzentren aufsetzen können.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Inhalte und Funktionen des betriebenen digitalen Ökosystems ews zwischen cloudSME und dem Provider (zusammen im Folgenden als Parteien bezeichnet) und regelt, unter welchen Voraussetzungen die Provider auf ews Services aufsetzen können.

(3) Die Nutzungsbedingungen für User gelten für Provider entsprechend, soweit sie nicht durch diese Bedingungen verdrängt werden.

(4) Die Nutzungsbedingungen sind ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Providers werden weder Bestandteil noch Inhalt dieses Vertrages.

(5) cloudSME behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und wird die Provider über derartige Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor dem Inkrafttreten der Änderung in Kenntnis setzen.

§ 2 Leistungen von cloudSME

(1) cloudSME betreibt das Portal ews, das unter dem URL https://www.emgora.eu/ erreichbar ist.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich im Weiteren aus der Anlage 1 zu diesen Nutzungsbedingungen.

§ 3 Mitgliedschaft als Provider

(1) Die Mitgliedschaft des Providers setzt eine bestehende Mitgliedschaft als User und die Anfrage zur Verifizierung als Provider voraus. Nach erfolgreichem Abschluss des Verifizierungsprozesses durch cloudSME wird der Zugang zu den Provider-Inhalten freigeschaltet.

(2) Die Kriterien zur Verifizierung sind der Anlage 2 zu diesen Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

§ 4 Gebühren für Services

(1) Der Provider entrichtet an cloudSME eine monatliche Gebühr für jeden auf ews aufgespielten Service.

(2) Die Gebühren für die entsprechenden Services ist der Anlage 3 zu diesen Nutzungsbedingungen zu entnehmen. Die dort genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge.

(3) Die bei der Nutzung von ews und der damit verbundenen anwender- und joborientierten verbrauchten Ressourcen entstehenden Daten werden dokumentiert und sind Grundlage für die monatliche Abrechnung.

(4) Der Provider stimmt der elektronischen Fakturierung und Übermittlung der Rechnung zu.

(5) Zahlungen sind 15 Tage nach Zugang der Rechnung zu leisten.

§ 5 Pflichten des Providers / Serviceangebote

(1) Der Provider ist für das von ihm aufzusetzende Service auf ews selbst verantwortlich, insbesondere für den Inhalt des Service sowie die Funktionsfähigkeit, die Wartung und den Support gegenüber dem User, der die App des Providers verwendet.

(2) Ein aufgesetzter Service wird nur freigeschaltet und auf ews veröffentlicht, sofern der Provider eine Anfrage zur Verifizierung des Service stellt. Nach erfolgreichem Abschluss des Verifizierungsprozesses durch cloudSME wird der Services auf ews freigeschaltet. cloudSME behält sich das Recht vor, freigeschaltete Services auch wieder zu sperren, wenn die Kriterien nachträglich nicht mehr erfüllt sind.

(3) Die Kriterien zur Verifizierung der jeweiligen Service sind der Anlage 4 zu diesen Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

(4) Der Provider stellt vor der Anfrage nach Abs. 2 sicher, dass die Kriterien vollständig erfüllt sind. cloudSME behält sich das Recht vor, bei missbräuchlicher Verwendung eine Verifizierungsgebühr nach Aufwand zu erheben oder den Services unbefristet zu sperren.

(5) Mit Stellung der Anfrage nach Abs. 2 erklärt der Provider, dass mit dem aufzusetzenden Service keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

(6) cloudSME unterstützt den Provider beim Upload bzw. der Installation von Apps auf den Systemen von ews (im Folgenden als „Deployment“ oder „deployen“ bezeichnet) und stellt hierfür Unterlagen bereit. Die Anfrage nach Abs. 2 ist im Falle von Apps nur möglich, wenn das Deployment-Verfahren erfolgreich durchgeführt und seitens cloudSME bestätigt wurde. Weiter Details zum Deployment-Verfahren ist der Anlage 5 zu diesen Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

§ 6 Schutzrechte Dritter

(1) Der Provider gewährleistet cloudSME, dass die aufgespielten Services keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Provider wird auf eigene Kosten cloudSME von allen Ansprüchen Dritter aus von ihnen zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen freistellen. cloudSME wird den Provider unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter und den betroffenen Service informieren.

(3) cloudSME behält sich in diesem Fall das Recht vor, den betroffenen Service einstweilen zu deaktivieren.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Provider räumt cloudSME ein einfaches, nicht ausschließliches und für den Vertragszweck an die User übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht an den aufgespielten Services ein, damit die User die Services bestimmungsgemäß und nur für diesen Vertragszweck nutzen können.

(2) cloudSME ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an den für die Provider bereitgestellten Handbüchern, Anleitungen und Handout zum Aufspielen der Services auf ews. cloudSME räumt dem Provider ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Handbüchern, Anleitungen und Handouts bestimmungsgemäß und nur für interne Geschäftsprozesse zu nutzen.

§ 8 Haftung

Wird cloudSME wegen oder aufgrund der aufgespielten Services von einem User auf Schadensersatz in Anspruch genommen, gilt § 6 Abs. 2 und 3 der Nutzungsbedingungen entsprechend.

§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Duisburg.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(2) Diesem Vertrag sind 5 Anlagen beigefügt, die Bestandteil der Nutzungsbedingungen sind:

Anlage 1 Leistungsumfang von cloudSME (Stand: Mai 2022)

Anlage 2 Kriterien zur Providerverifikation nach § 3 (Stand: Mai 2022)

Anlage 3 Gebühren für freigeschaltete Services (Stand: Mai 2022)

Anlage 4 Kriterien zur Verifikation von Apps nach § 5 (Stand: Mai 2022)

Anlage 5 Verfahren zum Deployen von Apps (Stand: Mai 2022)

Stand: Mai 2022

Anlage 1

Leistungsumfang von cloudSME

  1. cloudSME hostet das Portal bei ews in Deutschland bei Amazon Web Services (AWS). Der Wechsel zu einem anderen deutschen Rechenzentrum bleibt vorbehalten.
  2. cloudSME sorgt bei allen gesteuerten Datenübermittelungen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand dieser Nutzungsbedingungen stehen, für eine Verschlüsselung nach dem Industriestandard.
  3. ews wird von cloudSME im Ist-Zustand („As is“) zur Verfügung gestellt. Es wird eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % angestrebt. Die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Funktionsfähigkeit der von den Providern aufgesetzten Services wird nicht gewährleistet.
  4. cloudSME vermittelt über ews Rechner-Ressourcen. Dazu schließt cloudSME Verträge mit Rechenzentren.
  5. Im Rahmen der Nutzung des Portals wird dem Provider Speicherplatz in angemessenem Umfang auf einem Datenserver von cloudSME oder einem von cloudSME beauftragten Cloud-Anbieter bereitstellen. Diesen Speicherplatz kann der Provider nutzen, um Apps zu deployen und bestimmte Daten ablegen, einsehen und bearbeiten zu können, die für die Nutzung der Services notwendig sind.

Anlage 2

Kriterien zur Providerverifikation nach § 3

  • Provider bietet Level 2 Support für User an
  • Erreichbarkeiten des Providers und zuständige Kontaktperson(en) sind klar definiert (z.B. werktags vom 8 Uhr bis 16 Uhr)
  • Accounts (User & Organisation) sind angemessen ausgefüllt
  • Verweise auf Referenzprojekte
  • Nachweis der Branchenzugehörigkeit bzw. Ausrichtung auf im verarbeitenden Gewerbe arbeitende Unternehmen
  • Nachweis über die Aktivität am Markt
  • Zustimmung des Providers zur öffentlichen Darstellung auf ews

cloudSME behält sich vor, die Verifikation ohne Benennung von Gründen nicht positiv zu bestätigen.

Anlage 3

Gebühren für freigeschaltete Services

Für jede freigeschaltete App entrichtet der Provider eine monatliche Gebühr von 149,00 €.

Jeder veröffentlichte Course wird mit 10,00 € pro Monat berechnet.

Consultancies werden pro Monat mit 10,00 - 50,00 € je nach Beratungsangebot fällig. Der Betrag ist abhängig von dem Umfang der dargestellten Leistungen.

Wir behalten uns vor, den Preis für die jeweiligen Gebühren bei einer wesentlichen Veränderung der Bereitstellungskosten zu ändern.

Anlage 4

Kriterien zur Verifikation von Services nach § 5

Im Folgenden sind die Kriterien für die jeweils aufzusetzenden Services aufgelistet.

Allgemeine Kriterien, die unabhängig vom Service zu erfüllen sind:

  • Der Service hat eine Beschreibung zu enthalten, der den Inhalt des jeweiligen Service kurz, aber vollständig zusammenfasst.
  • Der Service verstößt nicht gegen geltendes Recht.
  • Der Service beinhaltet eine Bezeichnung für die Branchenrelevanz.

Zusätzliche Kriterien für Apps:

  • Jede App weist den User vor der Verwendung darauf hin, dass die App „not production ready“ ist.
  • Der Provider stellt für jede App ein eigenständiges „Service Level Agreement“ bereit und lädt dieses im Portal hoch, mit dem er sich gegenüber dem User bei Verwendung der App verpflichten wird.
  • Der Provider informiert Nutzer bei jeder App über das TRL (Technology Readiness Level).
  • Der Provider stellt sicher, dass bei der Ausführung der App keine Verbindung zu Servern außerhalb der Europäische Union aufgebaut wird. cloudSME behält sich eine Prüfung der aufgebauten Serververbindungen vor.

Zusätzliche Kriterien für Courses:

  • Der Provider stellt sicher, dass die Module und Vorlesungen vollständig gehalten werden.
  • In der Beschreibung des Courses ist die Zielgruppe klar definiert.
  • Der Beschreibung ist klar und verständlich zu entnehmen, welche Voraussetzungen an den Course und den Erfahrungslevel gestellt werden.
  • Die Lernziele sind verständlich definiert und in folgender Form festzuhalten: „Der User ist nach diesem Kurs in der Lage [Benennung der Lernziele]“.

Zusätzliche Kriterien für Consultancies:

  • Der Provider hat die Vollständigkeit der Phasen und Aktivitäten sicherzustellen.
  • Umfang und Methode des Beratungsangebots sind für den User klar und verständlich darzustellen.
  • Vom User zu erwartende Ergebnisse sind klar zu formulieren.
  • Der Consultancy Beschreibung ist klar zu entnehmen, ob dies ein selbstständig zu nutzendes Angebot ist oder in Begleitung des Providers stattfindet.

In jedem Fall behält sich cloudSME vor, einzelfallbezogen die Erfüllung weiterer Kriterien zu verlangen, Services nicht freizuschalten oder zu entfernen.

Anlage 5

Verfahren zum Deployen von Apps

Der Provider ist selbst für das Deployment/die Bereitstellung der App auf der Entwicklerplattform sowie für die Verknüpfung der App mit dem auf dem emGORA workspace Marktplatz erstellten Angebot verantwortlich.

Das Verfahren ist in zwei Abschnitte unterteilt, der erste Abschnitt erfordert eine Grundlage an Entwicklerkenntnissen, um die Konfiguration der zu nutzenden Instanz vorzunehmen und ein Image von der Software zu generieren. Der zuvor dargestellte Abschnitt wird auf der Entwicklerplattform umgesetzt.

Der zweite Abschnitt wird das von dem Entwickler zuvor konfigurierte Angebot mit dem ews Marktplatz verknüpft und kann von Personen ohne technische Expertise durchgeführt werden.

Erste Abschnitt des App Deployments

Durch die erfolgreiche Providerverifikation ist der Provider berechtigt sich auf der CloudBroker Plattform zu registrieren und dort seine Software auf einer ausgewählten Instanz zu installieren. Nach erfolgreichen Registrierungen können SSH Keys & Firewall Rule Sets hinterlegt werden, um die Verwaltung der erstellten Instanzen sicherzustellen und Voreinstellungen für die Öffnung Ports vorzunehmen. Es ist zu beachten, dass alle Ports standardmäßig geschlossen sind.

Anschließend ist die zu startende Instanz vorzukonfigurieren. In diesem Prozess werden der gewünschte Instanztyp sowie Cloud-Ressource und Region ausgewählt. Nach erfolgreicher Konfiguration muss die Instanz gestartet werden, um die Software zu installieren; der Prozess ist abhängig vom Betriebssystem. Näheres ist den Provider-Handbüchern zu entnehmen.

Wenn die Software erfolgreich hinterlegt wurde, wird ein abrufbares Image erstellt und die benötigten App-Eckdaten müssen von dem Provider in einer Konfigurationsdatei festgehalten werden.

Zweiter Abschnitt des App Deployments

Mit der Konfigurationsdatei ist der Provider in der Lage seine App auf ews registrieren zu lassen und die ausführbare App darzustellen. Der Provider hat Beschreibungen und Informationen zu der App nach Anlage 5, ggf. auch Use Cases, zu veröffentlichen und im nächsten Schritt technische Eckdaten einzutragen und die App Konfigurationsdatei zu hinterlegen.

Anschließend testet und stellt der Provider sicher, dass seine bereitgestellte App dem ausgewählte Instanztyp und dessen Spezifikationen entspricht, inhaltlich einwandfrei funktioniert und die in der Beschreibung dargestellten Zielergebnisse ausgibt.

Der Provider ist berechtigt die App mit dem Button „Publish“ zu veröffentlichen und danach die Freischaltung der veröffentlichten App mit dem Button „Request Approval“ zu beantragen, sobald der Provider die eigene Prüfung abgeschlossen hat. Mit Klick auf den Button „Request Approval“ erklärt der Provider, dass alle Voraussetzungen und Bedingungen für das Aufspielen der App nach diesen Nutzungsbedingungen erfüllt sind. cloudSME wird automatisch informiert, dass eine neue Freischaltungsanfrage gestellt wurde, dies muss nicht von dem Provider an cloudSME kommuniziert werden.

Das Deployment-Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Überprüfung im abgesicherten Testbereich seitens cloudSME durchgeführt wurde und keine Beanstandungen vorliegen.

Die Überprüfung seitens cloudSME ist rein technischer Natur. Eine inhaltliche Überprüfung der App erfolgt ausdrücklich nicht.